Die Pflege und Versorgung älterer Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der Bund, Länder, Kommunen und Kassen Verantwortung tragen. Insbesondere die Kommunen spielen eine zentrale Rolle in der Pflegeinfrastruktur. Sie sind in den meisten Bundesländern für die Hilfe zur Pflege zuständig und tragen die Letztverantwortung für die Versorgung der Bevölkerung.
Die Steuerung der Pflegeinfrastruktur allein über die freie Marktwirtschaft, wie sie in der Pflegeversicherung angelegt ist, wird den Anforderungen einer guten Versorgung nicht mehr gerecht. Kommunen sichern ein breites Pflegeangebot, prüfen die Pflegequalität und fördern innovative Ansätze wie Pflege-WGs oder generationengerechte Quartiere. Die kommunale Pflegeplanung umfasst zunehmend auch Wohnungs- und Stadtplanung.
Kommunen fordern mehr Mitsprache und Planungskompetenz, etwa bei der Entscheidung über kleinteilige Angebote statt großstationärer Einrichtungen. Der Deutsche Städtetag hat 2024 erneut die Bedeutung der kommunalen Rolle betont und verbindliche Pflegebedarfsplanungen eingefordert. Dabei soll Pflege sozialraumorientiert organisiert und die Unterstützung für pflegende Angehörige verbessert werden.
Es braucht flexiblere Sektorengrenzen, präventive Ansätze und bundesweite Regelungen, die den Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten bieten. In NRW gibt es bereits eine entsprechende Regelung, die bundesweit ausgeweitet werden sollte – eine Forderung, die Kommunen wie der Deutsche Städtetag seit Jahren stellen. Nun ist es Zeit, diese umzusetzen.
Da diese Regelungen im SGB XI verankert werden müssen, handelt es sich hierbei primär um eine Forderung, die auf Bundesaufebene umgesetzt werden muss. Erst danach würde die Zuständigkeit auf Länderebene und Kommunenebene heruntergebrochen werden.
Quartierskonzepte können die Sicherstellung der Versorgung vor Ort und die interprofessionelle Zusammenarbeit verbessern. Aktuell haben Kommunen und Gebietskörperschaften hier jedoch keine Handhabe, um die Versorgung verbindlich mitzugestalten. Dies kann über Mitgestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Versorgungsverträge verbessert werden.
Antrag: | Einfach dabei sein – fair und bezahlbar |
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Antragsteller*in: | BAG Arbeit, Soziales, Gesundheit (dort beschlossen am: 05.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.01.2025, 12:31 |