Die Verhinderung von Schäden muss stets Vorrang vor Bestrafung, Schadenbeseitigung und Wiedergutmachung haben. Die Kriminal- und Verkehrsunfallprävention, sowie der Katastrophenschutz sind wertvolle und notwendige Akteure, um Opfer von vorsätzlichen oder fahrlässigen Taten zu verhindern bzw. Gefahren durch Naturereignisse vorzubeugen. Die Suche nach Schuldigen ist stets ein Schritt zu spät; die Verurteilung derer macht Verluste von Menschen oder Sachen nicht ungeschehen. Die bloße Androhung der Strafverfolgung verfehlt ihr präventives Ziel. Dies ist empirische Erkenntnis.
Sicherheits- und Freiheitsrechte sind stets aufeinander abzustimmen. Eine gute Sicherheitspolitik schränkt die Freiheit nur im unabdingbaren Maße ein. Dieses Maß wird nicht durch populistische Agitation, sondern nur durch Empirie bestimmt. Wissenschaftliche Erkenntnisse sind der Maßstab, an dem sich gute Sicherheitspolitik messen lassen muss. Allein die mediale Verknüpfung von Migration mit Maßnahmen der Gefahrenabwehr ist empirisch falsch und befördert falsche Schlüsse. Und so ist das Aufenthaltsrecht auch kein Instrument des Strafrechts. Hier ist sauber zu trennen und wissenschaftlich zu begleiten.
Auch die Sicherheitsakteure selbst bedürfen einer externen wissenschaftlichen Begleitung. Von der Politik wird erwartet, dass sie sich und ihr Vorhaben hinsichtlich Maß und Ziel reflektiert. Genau dies sollte für Sicherheitsbehörden Standard sein. Eine Beforschung wäre Basis einer evidenzbasierten Politik und ihrer Exekutive, gleich ob sie in die Freiheitsrechte anderer eingreift oder sich intern hinsichtlich Ihrer Haltung und Werte überprüft. Solche Maßnahmen würden das Vertrauen in unsere Sicherheitskräfte stärken.