Der Familiennachzug zu Geflüchteten ist nicht nur eine Voraussetzung für gelingende Integration sondern auch ein menschenrechtliches Gebot. Insbesondere unbegleitete Minderjährige benötigen die Pflege und Betreuung durch ihre Eltern und haben einen grundrechtlichen Anspruch auf Schutz der Familie. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Geflüchtete im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiär Schutzberechtigte handelt, die vor Krieg und Leid fliehen. Insbesondere der Nachzugsanspruch zu subsidiär Schutzberechtigten, d.h. Menschen, denen wegen Krieg, Folter o.ä., eine Gefahr für ihr Leib oder Leben droht und daher in Deutschland bleiben dürfen, wird immer wieder in Frage gestellt. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die Begrenzung auf nur 1.000 Nachziehende pro Monat in § 36a des Aufenthaltsgesetzes abgeschafft wird. Leider haben wir diesen Auftrag aus dem letzten Koalitionsvertrag nicht umgesetzt, sodass er auch für die nächste Legislatur unser Arbeitsauftrag sein sollte. Insbesondere für Kinder und Jugendliche kann es keinen Unterschied machen, weswegen sie nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.
Neben den gesetzlichen Voraussetzungen wollen wir auch die Verfahren menschenrechtsfreundlicher gestalten. Von der Flucht bis zum Nachzug der Eltern dauert es für unbegleitete Minderjährige i.d.R. Jahre, da zunächst ein Vormund bestellt, dann das Asylverfahren durchlaufen und schließlich Jahre auf einen Vorsprachetermin bei der deutschen Botschaft gewartet werden muss. Häufig werden die Jugendlichen in der Zwischenzeit volljährig und subsidiär schutzberechtigte unbegleitete Minderjährige verlieren dann den Anspruch auf Familiennachzug, d.h. sie können ihre Eltern nie wieder sehen. Es liegt in der Hand der staatlichen Stellen, die Verfahren zu beschleunigen und so zu gestalten, dass der Anspruch auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Manchmal können hier kleine Änderungen große Auswirkungen haben. Während bisher die deutschen Auslandsvertretungen bei drohender Volljährigkeit des unbegleiteten Minderjährigen Sondertermine gewährt haben, hat das Auswärtige Amt diese Praxis 2024 eingestellt und damit für viele tausende Jugendliche den Elternnachzug unmöglich gemacht (https://www.proasyl.de/news/verzweiflung-jugendliche-verlieren-unverschuldet-das-recht-auf-den-nachzug-ihrer-eltern/). Dies wollen wir wieder ändern und die Kapazitäten, beispielsweise durch die Digitalisierung des Visumsverfahrens und des weiteren Aufbaus des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten, ausweiten.