Noch immer landen vielen Menschen im Vollzug, die dort aus unterschiedlichsten Gründen nicht dort hingehören. Wir können es uns menschlich und finanziell nicht leisten, dass ausgerechnet der Strafvollzug zum Auffangbecken gesellschaftlicher und sozialer Probleme wird, weil es in sozialen Sicherungssystemen erhebliche Lücken gibt. Der Strafvollzug muss immer ultima ratio bleiben. Es gibt Menschen, die mit behördlicher und gerichtlicher Post überfordert sind, ihre Post nicht öffnen, Unterstützung bei der Lebensführung benötigenen oder psychische Probleme haben. Das Schlimmste, was ihnen in dieser Situation passieren kann ist, im Strafvollzug zu landen.
In Schleswig-Holstein gibt es bereits gute Erfahrungen damit, genauer hinzuschauen, was der Grund für die Nichtzahlung ist und damit den Menschen und ihrer Lebenssituation gerecht zu werden und letztlich teure Haft zu vermeiden.
Der erste Schritt zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe ist mit der Halbierung getan. Die Prüfung der Ursachen von Nichtzahlung ist ein weiterer wichtiger Baustein, das Instrument human und sachgerecht anzuwenden und teure Haft nur als ultima ratio anzuwenden.