Die Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt ist ein zentraler Baustein für soziale Gerechtigkeit. Nach wie vor sind Frauen in Führungspositionen, insbesondere in Vorständen und Aufsichtsräten, unterrepräsentiert, was sich negativ auf ihre Einkommen und Altersvorsorge auswirkt. Verbindliche Geschlechterquoten fördern fairere Rekrutierungs-, Entwicklungs- und Beförderungsprozesse. Das FüPoG II (mindestens eine Frau im Vorstand und 30% Frauen im Aufsichtrat für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten) bleibt in seinen Forderungen hinter der EU-Richtlinie zurück. Deswegen muss es Ziel sein das FüPoG erneut anzupassen oder mindestens durch die EU-Richtlinie 2022/2381 zu ersetzen: 40% im Aufsichtsrat bzw. 33% in Aufsichtsrat und Vorstand für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten.
Die Aussetzungsklausel der EU-Richtlinie erlaubt es derzeit, dass sich Deutschland hinter den schwächeren Vorgaben des FüPoG und FüPoG II versteckt. Das dürfen wir nicht dulden.
Antrag: | In die Zukunft wachsen – ökologisch und ökonomisch |
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Antragsteller*in: | Madlen Ehrlich (KV Berlin-Mitte) und 55 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 54%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.01.2025, 11:42 |