Der Einsatz von KI in der Verwaltung birgt auch Risiken für die Grundrechte, insbesondere dort, wo vulnerable Gruppen betroffen sind. Beispiele dafür sind die fälschliche Rückforderung von Sozialleistungen für migrantische Familien durch ein KI-System in den Niederlanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Toeslagenaffaire) und der Einsatz von KI-Systemen in österreichischen Jobcentern (https://netzpolitik.org/2018/oesterreichs-jobcenter-richten-kuenftig-mit-hilfe-von-software-ueber-arbeitslose/). Künstliche Intelligenz ist daher kein Selbstweck, sondern darf nur unter Abwägung aller ethischen Risiken eingesetzt werden.
Antrag: | In die Zukunft wachsen – ökologisch und ökonomisch |
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Antragsteller*in: | BAG Digitales und Medien (dort beschlossen am: 05.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.01.2025, 18:18 |