Der Änderungsantrag greift die Beschlusslage zum Thema Kernfusion auf, die im Rahmen des Europawahlprogrammprozesses 2024 parteiintern erarbeitet wurde. Sie ist ein breiter Kompromiss zwischen unserem damaligen Antrag (https://antraege.gruene.de/49bdk/motion/2392/amendment/16673) und zahlreichen weiteren thematisch zugehörigen, auch kontroversen Anträgen. Der Verfahrensvorschlag wurde auf der Bundesdelegiertenkonferenz zur Abstimmung gestellt und bei einigen wenigen Gegenstimmen mit großer Mehrheit angenommen. Um ein möglichst schlankes Bundestagswahlprogramm zu ermöglichen, wurde der Text aus dem EU-Wahlprogramm lediglich um das Bekenntnis zur Energiewende gekürzt, welches sich aber schon an anderer Stelle in diesem Bundestagswahlprogramm findet (vgl. Zeilen 740 bis 836) und daher unabhängig von der unbedingten Aktualität und Richtigkeit an dieser Stelle eine Dopplung darstellen würde.
Für die inhaltliche Begründung wird auf den Begründungsteil des verlinkten Antrags zum EU-Wahlprogramm verwiesen.